Welche steuerlichen Pflichten hat man als Prostituierte?
on November 8, 2017

In Deutschland ist es so, dass alle Menschen in allen Berufen auch steuerliche Pflichten haben. Dennoch kann es sich auch in deiner Branche immer ein bisschen unterscheiden, welche steuerlichen Pflichten du als Edelhure leisten musst und welche nicht.

Art der Beschäftigung

Wichtig ist zunächst, dass es geklärt ist, in welchem Verhältnis du beschäftigt bist. Generell ist es so, dass in der Branche der Prostitution eine Anstellung nicht sehr häufig ist. Aber dennoch kann es sie geben. Du musst nur besonders darauf achten, ob du auch eine Anstellung haben kannst, denn dann würde es steuerlich leichter zu regeln sein.
Wenn du allerdings ein Gewerbe aufnimmst und selbstständig arbeitest, dann ist es auch notwendig, dass du alle steuerlichen Pflichten eines Selbstständigen mit trägst. Du bekommst dann kein Gehalt mehr und musst dein Umsatz selbst erwirtschaften, damit erhöht sich auch die steuerliche Nachweispflicht.

Buchführung und Aufzeichnung

Jeder Selbstständige muss seine Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und jederzeit nachweisen können. Das gilt dann auch für dich, wenn du selbstständig arbeitest. Wenn du dich bei einer Agentur unter Vertrag nehmen lässt, dann ist das auch eine Selbstständigkeit, denn sie helfen dir nur bei der Vermittlung, dass du das nicht selbst machen musst.
Bei deinen Ausgaben musst du sehr genau sein. Hebe alle Rechnungen und Belege auf. Die musst du auf Anfrage vom Finanzamt auch nachweisen können.

Wichtig ist auch für dich zu wissen, dass die Ausgaben dir zu Gute gerechnet werden. Denn so wird die Summe kleiner, die du versteuern musst. Daher sei immer sehr bedacht, wenn du deine Kassenbons aussortierst. Wenn einen guten Steuerberater hast, dann kann er dir vielleicht auch noch ein bisschen helfen, dass du auch wirklich gerecht bei der Steuer behandelt wirst.

Düsseldorfer Verfahren

Das ist eine Variante der Steuererklärung, die du vielleicht auch nutzen kannst, wenn du am Anfang deines Gewerbes stehst und noch nicht richtig im Geschick mit deinen Einnahmen und Ausgaben bist.

Bei diesem Modell zahlst du zu Jahresbeginn eine Steuersumme voraus. Diese richtet sich nach den Tagen der Anwesenheit auf Arbeit. Dabei ist es nicht wichtig, wie viel du an diesen Tagen verdienen wirst. Diese Summe, die du daraus errechnest, musst du dir von deinem Betreiber in einer Quittung schriftlich geben lassen und an das Finanzamt weiterleiten. Natürlich auch den Betrag zahlen.

Am Ende des Jahres kannst du dann eine ganz normale Steuererklärung abgeben. Hierbei musst du auch Belegen, dass du schon einen Betrag geleistet hast. Der wird dann in der Erstellung des Steuerbescheids berücksichtigt. Wenn du zu viel gezahlt hast, dann kannst du eine Erstattung erhalten. Wenn es etwas fehlt, musst du die Differenz nachzahlen.

Damit bist du zwar nicht von der Steuerpflicht befreit, aber du hast die Möglichkeit, dass du schon eine bestimmte Summe leisten kannst und dich dann nicht mit der Abgabe der Steuererklärung der große Schrecken eintrifft.
Wenn du dich an diese steuerlichen Pflichten hältst, dann wirst du keine Probleme haben und kannst auch immer zuverlässig deine Steuer nachweisen. Somit ist wieder eine Hürde in die Selbstständigkeit überstanden.