Da du als Sexarbeiterin selbständig ein Gehalt erwirtschaftest, bist du auch verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Dabei reicht es aber nicht mehr nur, dass du die Einkommensteuer erklärst, sondern du musst auch einige andere Dinge beachten. Hier findest du die drei wichtigsten Formulare, die du ausfüllen musst, dass deine Steuererklärung vollständig ist und du auch keine weiteren Probleme hast.
1. Einkommensteuer
Diese Erklärung hast du vielleicht auch schon gemacht, wenn du mal angestellt warst. Dabei solltest du aber bedenken, dass du als Angestellte immer den Vorzug hattest, dass du eine Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr erhalten hast. Da waren alle Gesamtbeträge schon aufgeführt und du musstest diese nur noch eintragen.
Nun gestaltet sich das ein wenig aufwendiger, aber keine Bedenken, dass schaffst du auch.
Wie auch für alle anderen mit Einkommen heißt es, wer unter dem Existenzminimum liegt, dass steuerlich angesetzt wird, hier nun 8.820EUR, muss auch keine Steuern zahlen.
Alles was darüber ist wird mit einem Steuersatz von 17% oder mehr besteuert. Das richtet sich dann aber nach der Höhe des Einkommens. Du selbst kannst dir das zwar ausrechnen, aber in der Steuererklärung gibst du nur dein Einkommen an und das Finanzamt kann dir das dann ausrechnen. Nach einiger Zeit erhältst du einen Steuerbescheid, denn du dann begleichen musst, wenn eine Zahlung angefallen ist.
Wenn du dich an einen Steuerberater wendest, dann solltest du beachten, dass auch er für seine Leistung eine Gebühr verlangen wird. Er wird nicht deinen Beruf oder deine Tätigkeit bewerten, davor brauchst du keine Bedenken zu haben. Du bist ein Mandant wie jeder andere. Hebe die Rechnung sehr gut auf, denn die kann dann im nächsten Jahr gleich wieder in die Steuererklärung eingebaut werden. Ebenso sollte es sich mit allen anderen Belegen verhalten, die du im Laufe des Jahres gesammelt hast. Du kannst generell alle Rechnungen und Kassenzettel aufheben, aber auch die Kontoauszüge können wichtig sein. Wenn du dich in einer Kanzlei beraten lässt, dann ist es kein Problem, wenn du viele Belege hast, denn sie schauen durch, was gebraucht werden kann und was vielleicht nicht mit einbezogen wird.
Wichtig wäre nur, dass du alle Bons immer gut sortierst nach Monaten und vor allem, dass du vielleicht auch darauf vermerkst, wie du etwas bezahlt hast, wenn nicht ersichtlich ist, dass eine Barzahlung geleistet wurde. Das muss dann weiterführend auf den Kontoauszügen nachweisbar sein.
2. Umsatzsteuer
Dafür gibt es ein separates Formular auf dem du diese Steuer deklarieren musst. Dabei ist es so, dass du eine Art Mehrwertsteuer auf deine Einnahmen erheben musst. Dies kannst du auch als Vorsteuer geltend machen. Lass dir das aber von einem Steuerberater nochmal genau erklären.
Wichtig ist, dass du diese Steuer erst zahlen musst, wenn du mehr als 17.500EUR Umsatz im Jahr machst. Umsatz bedeutet alle die Zahlungen, die du erhalten hast. Das unterscheidet sich vom Gewinn, dass das ist das, was dir überbleibt, wenn du alle anderen Kosten und Ausgaben abgezogen hast.
Beachte, dass du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit bei der Kleinunternehmerregelung, in der du keine Steuern zahlen müsstest, nicht mehr als 1.458EUR Euro Umsatz im Monat haben dürftest. Wird das allerdings überschritten, dann musst du die Steuer automatisch entrichten. Allerdings wird die Aufteilung auf Monate auch nur im ersten Jahr vorgenommen, danach wird der Betrag auf das ganze Jahr gerechnet.
Wichtig ist, dass du diese Steuer erst zahlen musst, wenn du mehr als 17.500EUR Umsatz im Jahr machst. Umsatz bedeutet alle die Zahlungen, die du erhalten hast. Das unterscheidet sich vom Gewinn, dass das ist das, was dir überbleibt, wenn du alle anderen Kosten und Ausgaben abgezogen hast.
Beachte, dass du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit bei der Kleinunternehmerregelung, in der du keine Steuern zahlen müsstest, nicht mehr als 1.458EUR Euro Umsatz im Monat haben dürftest. Wird das allerdings überschritten, dann musst du die Steuer automatisch entrichten. Allerdings wird die Aufteilung auf Monate auch nur im ersten Jahr vorgenommen, danach wird der Betrag auf das ganze Jahr gerechnet.
3. Gewerbesteuer
Hier musst du auf jeden Fall beachten, dass die Gewerbesteuer sich nach dem Gewinn richtet. Das bedeutet also, dass du alle Ausgaben von der Vergütung abziehen musst, die du bekommen hast.
Wenn du selbstständig bist, dann giltst du als Einzelunternehmerin und musst auch Gewerbesteuer abgeben. Dennoch musst du eines beachten. Die Pflicht tritt erst ein, wenn du im Jahr mehr als 24.500EUR Gewinn machst.
Wichtig ist, dass nicht alle Sexarbeiterinnen das auch erreichen. Wenn du aber weißt, dass du über diese Summe gekommen bist, dann kannst du die Erklärung auch gleich mitmachen lassen.
Wichtig ist, dass nicht alle Sexarbeiterinnen das auch erreichen. Wenn du aber weißt, dass du über diese Summe gekommen bist, dann kannst du die Erklärung auch gleich mitmachen lassen.